Zwei Vorgänge, zwei Wege

Klage gegen Facebook: Datenleck oder Tracking – was trifft auf Sie zu?

Wer Facebook verklagen will, meint meist einen von zwei Vorgängen: das Datenleck oder das Tracking. Rechtlich sind das zwei getrennte Sachverhalte mit eigenen Verfahren.

Hinweis: Das Hintergrundbild wurde mit KI erzeugt

Orientierung

Facebook-Klage: zwei Vorgänge, getrennte Wege

Kurz gesagt: Hatten Sie 2018 oder 2019 ein Facebook-Konto mit hinterlegter Telefonnummer, kann Sie das Datenleck betreffen – dazu gibt es die Musterfeststellungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), NOVALEX vertritt hier nicht. Nutzen Sie Facebook oder Instagram oder haben Sie sie seit Mai 2018 genutzt, kann Sie das Tracking betreffen – dann kommen eine eigene Klage oder eine Verbandsklage in Betracht. Beides kann zugleich zutreffen.

Weg 1

Datenleck: Profildaten mit Telefonnummer, 2021 veröffentlicht

NOVALEX vertritt in dieser Sache nicht.

Woran Sie es erkennen

  • Sie hatten 2018 oder 2019 ein persönliches Facebook-Konto.
  • Darin war Ihre Telefonnummer hinterlegt. Dass nur Sie selbst die Nummer sehen konnten, schließt eine Betroffenheit nicht aus.
  • Seit 2021 melden sich auffällig oft Unbekannte per SMS oder Anruf. Das beweist nichts, kann aber ein Hinweis sein.

Was Sie tun können

Die Musterfeststellungsklage des vzbv zum Datenleck – bei den Verbraucherzentralen „Sammelklage“ genannt – ist beim Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg anhängig (Az. 11 VKl 1/24). Am 24. Juni 2026 hat das Gericht das Verfahren ausgesetzt und dem Gerichtshof der Europäischen Union Fragen zur Zulässigkeit dieser Verbandsklage vorgelegt. Ob Sie sich derzeit anmelden können, erfahren Sie im Verbandsklageregister des Bundesamts für Justiz und auf der Seite der Verbraucherzentralen; dort prüft ein Klage-Check auch, ob Sie teilnehmen können.

Weg 2

Tracking: Daten von fremden Websites und Apps

Wege: Einzelklage oder Verbandsklage

Woran Sie es erkennen

  • Sie nutzen Facebook oder Instagram oder haben eines davon seit dem 25. Mai 2018 genutzt, und Sie wohnen in Deutschland. Anders als beim Datenleck kommt es weder auf die Jahre 2018 und 2019 noch auf eine hinterlegte Telefonnummer an.
  • Sie besuchen Websites und Apps anderer Unternehmen. Viele davon binden Meta Business Tools ein, etwa das Meta-Pixel oder Schnittstellen wie die Conversions API, über die ein Anbieter Daten von seinem eigenen Server an Meta schickt. Wie Meta-Pixel und Conversions API Daten übertragen
  • Klicken müssen Sie dort nichts: Nach den Feststellungen des Oberlandesgerichts Hamm gelangen bestimmte technische Standarddaten schon beim Aufruf einer solchen Website oder App automatisch an Meta.

Was Sie tun können

Es gibt zwei Wege – eine Einzelklage oder die Verbandsklage des Verbraucherschutzvereins (VSV) aus Wien. Eine Einzelklage über NOVALEX setzt eine Rechtsschutzversicherung und einen Wohnsitz in Deutschland voraus; wie eine solche Klage ausgeht, hängt vom Einzelfall ab. Über Klagen wegen der Business Tools haben Gerichte bisher so entschieden:

Über 2.000 Urteile sind bereits zugunsten von Facebook- und Instagram-Nutzern ergangen. Einzelne Landgerichte sprachen 5.000 € bis 10.000 € zu: das LG Mainz 10.000 € und das LG Frankfurt (Oder) 6.000 € als Geldentschädigung nach § 823 BGB, das LG Leipzig 5.000 € nach Art. 82 DSGVO; ob diese Urteile Bestand haben, ist offen. Oberlandesgerichte sprachen zwischen 250 € und 3.000 € zu, meist zwischen 500 € und 1.500 €. Andere Gerichte wiesen Klagen ab; der Bundesgerichtshof hat noch nicht entschieden (Stand: 13. Oktober 2026).

Mehr zum rechtskräftigen Urteil des OLG Dresden vom 3. Februar 2026.

Ansprüche können verjähren. Wir prüfen das für Ihren Fall.

Einzelklage mit Rechtsschutz anfragen Anfrageformular der Kanzlei NOVALEX · nur Tracking-Fälle, nur mit Rechtsschutzversicherung

Ohne Rechtsschutzversicherung können wir Sie in diesem Verfahren derzeit nicht vertreten. Die Anmeldung zur Verbandsklage beim Bundesamt für Justiz ist kostenlos; im Erfolgsfall erhält der Prozessfinanzierer dort einen Anteil.

Die Verbandsklage des VSV läuft ebenfalls vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht (Az. 11 VKl 1/25); Bekanntmachung und Anmeldeformular finden Sie in der Bekanntmachung der VSV-Klage im Verbandsklageregister. Beides gleichzeitig geht nicht: Solange die Verbandsklage läuft, sperrt eine Anmeldung dort die eigene Klage zum selben Vorwurf (§ 11 Abs. 2 VDuG).

Beides – oder weder noch?

Datenleck und Tracking sind voneinander unabhängig: Wer von beidem betroffen ist, kann beide Wege getrennt prüfen. Im Verbandsklageregister ist außerdem eine dritte Verbandsklage gegen Meta bekanntgemacht; sie betrifft das Training von KI mit personenbezogenen Daten und KI-gesteuerte Systeme. Bei jeder der drei Klagen weist das Bundesamt für Justiz darauf hin, dass andere Sachverhalte nicht erfasst werden.

Konto gehackt oder gesperrt?

Darum geht es in keinem dieser Verfahren. Meta hat dafür eigene Hilfeseiten: „Ein gehacktes Konto wiederherstellen“ und „Mein persönliches Facebook-Konto wurde gesperrt oder deaktiviert“.

Meldungen zu den Klagen gegen Facebook

Ausgewählt aus anderen Quellen und in eigenen Worten zusammengefasst. Maßgeblich ist jeweils die verlinkte Quelle. Stand: 13. Oktober 2026.

  • Stiftung Warentest

    Facebook-Datenleck: Musterklage wartet weiter auf den EuGH

    Laut Stiftung Warentest ist das Verfahren zur Musterfeststellungsklage des vzbv zum Facebook-Datenleck ausgesetzt, bis der EuGH die Fragen des OLG Hamburg beantwortet hat; das dauert nach ihrer Einschätzung mindestens ein Jahr. Eine Anmeldung ist nach ihren Angaben weiterhin möglich.

    Zur Quelle: Stiftung Warentest, Facebook-Datenleck: Musterklage wartet weiter auf den EuGH
  • Bundesamt für Justiz

    OLG Hamburg legt Fragen zur Datenleck-Klage dem EuGH vor

    Laut Verbandsklageregister hat das Hanseatische OLG das Verfahren über die Musterfeststellungsklage des vzbv gegen Meta am 24. Juni 2026 ausgesetzt. Der EuGH soll klären, ob die DSGVO eine solche Klage zu Schadensersatzansprüchen zulässt und ob und für welche Nutzer das OLG Hamburg zuständig ist.

    Zur Quelle: Bundesamt für Justiz, OLG Hamburg legt Fragen zur Datenleck-Klage dem EuGH vor
  • Bayern.Recht

    OLG München lässt Revision zum BGH in einem Business-Tools-Verfahren zu

    Das OLG München hat die Betreiberin eines sozialen Netzwerks wegen Daten, die über Business Tools auf fremden Websites und in fremden Apps erhoben wurden, teilweise zu Unterlassung, Löschung und Schadensersatz verurteilt, die Klage im Übrigen abgewiesen und die Revision zum BGH zugelassen.

    Zur Quelle: Bayern.Recht, OLG München lässt Revision zum BGH in einem Business-Tools-Verfahren zu
  • Bundesamt für Justiz

    KI-Training: Stiftung SOMI verklagt Meta vor dem OLG Schleswig

    Das Bundesamt für Justiz hat eine Abhilfeklage der niederländischen Stiftung SOMI gegen Meta bekannt gemacht (Schleswig-Holsteinisches OLG, 5 VKl 1/26). Es geht um Schäden durch KI-Training mit personenbezogenen Daten und durch Interaktion mit suchtfördernd gestalteten, KI-gesteuerten Systemen.

    Zur Quelle: Bundesamt für Justiz, KI-Training: Stiftung SOMI verklagt Meta vor dem OLG Schleswig

Gericht in Deutschland

Facebook verklagen: was das praktisch heißt

Verklagt wird nicht „Facebook“, sondern die Meta Platforms Ireland Limited mit Sitz in Dublin, die Facebook und Instagram betreibt; gegen sie richten sich auch die hier genannten Verbandsklagen. Leben Sie in Deutschland, müssen Sie dafür nicht in Irland klagen: Sie können vor einem deutschen Gericht klagen (Art. 79 Abs. 2 Satz 2 DSGVO), auch beim Gericht Ihres gewöhnlichen Aufenthaltsorts (§ 44 Abs. 1 Satz 2 BDSG).

  • Dublin Sitz der Beklagten, der Meta Platforms Ireland Limited
  • Deutschland Klage vor einem deutschen Gericht möglich
  • Wohnort auch beim Gericht Ihres gewöhnlichen Aufenthaltsorts
Hinweis: Das Bild wurde mit KI erzeugt

Mit Rechtsschutzversicherung

Kosten einer Klage wegen Tracking

Bei Rechtsschutz fragen wir die Kostenübernahme für Sie an. Ob und in welchem Umfang die Versicherung zahlt, entscheidet sie; eine Selbstbeteiligung richtet sich nach Ihrem Vertrag.

Anfrage mit Rechtsschutzversicherung stellen Anfrageformular der Kanzlei NOVALEX · nur Tracking-Fälle, nur mit Rechtsschutzversicherung

Fragen zur Klage gegen Facebook

Kann ich Facebook verklagen?

Ja. Wer in Deutschland lebt, kann die Meta Platforms Ireland Limited, die Facebook betreibt, vor einem deutschen Gericht verklagen. Welcher Weg in Betracht kommt, hängt davon ab, ob es um das Datenleck oder um Tracking geht; ob eine Klage Erfolg hat, entscheidet das Gericht im Einzelfall.

Woran erkenne ich, ob ich vom Datenleck betroffen bin?

Betroffen sein kann, wer 2018 oder 2019 ein Facebook-Konto mit hinterlegter Telefonnummer hatte. Öffentlich sichtbar musste die Nummer nicht sein: Ob sich ein Profil über die Nummer finden ließ, hing von der Einstellung zur Suchbarkeit ab, und voreingestellt war dort „alle“. Ob Sie an der Klage des vzbv teilnehmen können, prüft der Klage-Check der Verbraucherzentralen.

Betreffen Datenleck und Tracking auch Instagram?

Das Datenleck betraf Facebook-Konten, und die Klage des vzbv bezieht sich nur auf Facebook-Nutzer. Die Datenerhebung über Business Tools betrifft dagegen beide Netzwerke.

Kann ich wegen Datenleck und Tracking gleichzeitig vorgehen?

Ja. Die beiden Vorgänge werden getrennt verfolgt, und eine Anmeldung zur Klage des vzbv erfasst nur das Datenleck, nicht die Business Tools. NOVALEX vertritt dabei nur im Tracking-Teil und nur Mandanten mit Rechtsschutzversicherung.

Quellen